Trail Ultra
8 Summits 75k
marathon trail
2 summits 53k
½ Marathon Trail
1 Summit 26k
Short/Hike trail
1 summit 9k
Sprint/warm up
trail 2k

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die vollständigen und ausführlichen Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) zum Obertauern Trailrun Summit sind hier zum Download abrufbar und nachfolgend aufgeführt.

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Obertauern Trailrun Summit

Die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit in den meisten Fällen verzichtet.

1.1. Geltungsbereich
Die in der Folge beschriebenen Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle Teilnehmer, die an der von Trail Pro-Events e.U., Unterfeldstraße 13 / Top 1, 5020 Salzburg, FN 617445 h, veranstalteten Sportveranstaltung „Obertauern Trailrun Summit (OTS)“ (inklusive aller an diesem Wochenende durchgeführten Wettbewerbe) – im Folgenden „Veranstaltung“ oder „OTS“ genannt – teilnehmen.

Mit der Anmeldung zu einem Wettbewerb werden die ATB des Veranstalters anerkannt und folglich werden diese zu einem integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Die ATB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der angemeldeten Person und dem Veranstalter. Die ATB sind in der bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und der angemeldeten Person. Die ATB sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

1.2. Veranstalter
Veranstalter der vertragsgegenständlichen Sportveranstaltung ist Trail Pro-Events e.U., Unterfeldstraße 13 / Top 1, 5020 Salzburg, FN 617445 h, im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet.

1.3. Erklärungen
Sämtliche Erklärungen einer angemeldeten Person gegenüber dem Veranstalter sind per E-Mail an info@trailrun-summit.com oder schriftlich per Post an nachstehende Anschrift zu richten: Trail Pro-Events e.U., Unterfeldstraße 13 / Top 1, 5020 Salzburg.

1.4. Termin & Ort
Termin 2024: 12. bis 14. Juli 2024
Ort: Das Start- und Zielgelände befindet sich auf der Passhöhe des Radstädter Tauernpass in A-5562 Obertauern, siehe Link zu Google Maps:
https://www.google.at/maps/place/P5,+5562+Obertauern/@47.248358,13.5553901,17z/data=!3m1!4b1!4m6!3m5!1s0x4770d7bc3eee6a07:0x7c37bf7d859833d3!8m2!3d47.2483414!4d13.5579507!16s%2Fg%2F11b8tck4gs?entry=ttu

2.1. Startberechtigung & Qualifizierung
Startberechtigt sind alle Frauen und Männer, die das für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene Mindestalter (siehe Punkt 2.2.) erreicht haben, keinem Startverbot unterliegen und sich unter diesen geltenden ATB über die bereitgestellte Online-Anmeldeplattform von der TIME2WIN GmbH ordnungsgemäß angemeldet haben. Jede angemeldete Person muss persönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Er oder sie bestätigt mit der Anmeldung, die persönlichen und medizinischen Voraussetzungen (siehe Punkt 2.3. und 2.4.) zur Teilnahme zu erfüllen und die gewählte Strecke in der jeweils auf der Website www.trailrun-summit.com kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen. Für die Teilnehmer ist eine explizite Qualifizierung für die Teilnahme an den fünf (5) Wettbewerben des OTS, bspw. durch den Nachweis von iTRA- oder UTMB-Punkten, dementsprechend nicht erforderlich. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er oder sie die Veranstaltung mit für Trailrunning im hochalpinen Gelände geeignetem Schuhwerk bzw. mit für die Witterung am Veranstaltungstag geeigneter Kleidung bestreitet und die vorgeschriebene Pflichtausrüstung mitführt (siehe Informationen auf der Website www.trailrun-summit.com oder in diesen ATB unter Punkt 7.).

2.2. Mindestalter
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb Sprint/Warm Up Trail sind alle Frauen und Männer, die am Veranstaltungstag Freitag, den 12. Juli 2024 bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, d.h. 16 Jahre alt sind. Bei den Wettbewerben MARTINI SPORTSWEAR Short/Hike Trail 1 Summit, HOTEL ALPINA ½Marathon Trail 1 Summit, Marathon Trail 2 Summits und Trail Ultra 8 Summits müssen alle Teilnehmer am Veranstaltungstag Samstag, den 13. Juli 2024 bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, d.h. 18 Jahre alt sein.

2.3. Persönliche Voraussetzungen
Alle Wettbewerbe im Rahmen des OTS führen zum Großteil über hochalpines Gelände der Radstädter Tauern und Schladminger Tauern, vielfach mit Passagen über 2000 Hm. Je nach Wettbewerb sind zwischen einem (1) und fünf (5) hochalpine Gipfel mit abschnittsweise sehr ausgesetzten und exponierten Streckenabschnitten sowie einfachen Kletterstellen im UIAA-Schwierigkeitsgrad I (=kein leichtes Gehgelände; die Hände sind zur Unterstützung des Gleichgewichts erforderlich), die von den Teilnehmern absolute Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern, zu überschreiten. Der Veranstalter weist auf seiner Website www.trailrun-summit.com bei der Beschreibung zu jedem Wettbewerb gesondert auf die Streckenabschnitte hin, bei denen die Teilnehmer besonders vorsichtig und umsichtig sein müssen. Der Veranstalter wird zudem vor jedem sehr ausgesetzten und exponierten Streckenabschnitt zusätzlich Warntafeln aufstellen.

Darüber hinaus ist es aufgrund der Höhenlage sowie der abschnittsweisen Streckenführung durch das Skigebiet Obertauern nicht ausgeschlossen, dass die Teilnehmer auch mehrere Schneefelder überqueren müssen. Sollte dies an den Veranstaltungstagen tatsächlich der Fall sein, wird der Veranstalter in seinem Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, darauf hinweisen. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Nebel, Regen, Schnee oder Wind und Sturm) und die Nacht beim Trail Ultra 8 Summits (vom Start um 04:00 Uhr bis zum Sonnenaufgang gegen 05:30 Uhr) bilden zusätzliche Erschwernisse. Jeder Teilnehmer muss über die körperliche Fitness auch in größeren Höhenlagen sowie Trittsicherheit und Schwindelfreiheit verfügen, um die von ihm gewählte Strecke im Sinne des Reglements bewältigen zu können.

Für die Teilnahme sind insbesondere folgende Punkte und persönliche Voraussetzungen zu beachten:

  • Mit widrigen Witterungsbedingungen von Beginn bzw. Start eines jeden Wettbewerbs an (Kälte, Nebel, Regen, Schnee oder Wind und Sturm) sowie mit während der Wettbewerbe eintretenden plötzlichen Schlechtwetterereignissen (Nebel, Regen, Hagel, Gewitter, Schnee oder Wind und Sturm) muss jederzeit gerechnet werden.
  • Nicht überschätzen: Alle Wettbewerbe- auch die kurzen Distanzen MARTINI SPORTSWEAR Short/Hike Trail 1 Summit und HOTEL ALPINA ½Marathon Trail 1 Summit – sind äußerst anspruchsvolle Strecken, auf die sich jeder Teilnehmer gut vorbereiten muss. Insbesondere der Marathon Trail 2 Summits und der Trail Ultra 8 Summits stellen höchste Anforderungen an Kondition, Willensstärke und Erfahrung im Hochgebirge. Jeder Teilnehmer muss mit Hilfe der vorgegeben Distanzen, Höhenmeter und Cut-Off-Zeiten sowie der Streckenbeschreibungen eigenständig in der Lage sein, den Wettbewerb bzw. die Strecke zu wählen, die seinem Können entspricht. Im Zweifel sollte sich jeder Teilnehmer bei der Anmeldung für eine kürzere Strecke entscheiden.
  • Alle Teilnehmer müssen über persönliche Autonomie bzw. Kompetenzen im Gebirge verfügen, die sie befähigen, eigenständig Probleme zu bewältigen, die zu dieser Art von Wettbewerben gehören, wie etwa:
    – schwierige äußere Bedingungen und Witterungsverhältnisse (Kälte, Nebel, Regen, Schnee, Hagel, Gewitter oder Wind und Sturm), die auch im Sommer im Hochgebirge auftreten können
    – besondere Anforderungen an den Gesundheits- und Trainingszustand, die mit der Höhenlage zwischen 990 Hm und 2495 Hm – je nach gewähltem Wettbewerb – zusammenhängen
    – körperliche und psychische Probleme, die auf Grund großer Ermüdung oder unzureichender Nahrungsaufnahme auftreten können, wie bspw. Verdauungsprobleme, Hungerast, Muskel- und Gelenkschmerzen, kleine Verletzungen, etc:
  • Die vorgeschriebene Pflichtausrüstung ist eine Mindestausrüstung(!), die jeder Teilnehmer nach seinen eigenen Bedürfnissen anpassen sollte. Wichtig ist, die Ausrüstung nicht alleine nach dem leichtesten Gewicht zu wählen, sondern stattdessen Bekleidungsstücke mitzunehmen, die im Hochgebirge am besten gegen widrige Witterungsbedingungen schützen und so die größte Sicherheit durch Erhalt der Leistungsfähigkeit bieten. Alle Teilnehmer müssen sich dessen bewusst sein, dass es bei gesundheitlichen Notfällen, die einer Rettung aus Bergnot bedürfen, auch länger dauern kann, bis die ersten Rettungskräfte eintreffen. Deshalb ist es für alle Teilnehmer unerlässlich – auch bei schönen und warmen Witterungsbedingungen(!) – die Pflichtausrüstung mitzuführen, um bei gesundheitlichen Notfällen, bspw. die Hypothermie (=Unterkühlung) zu vermeiden!
  • Alle Teilnehmer müssen sich weiters bewusst sein, dass bei einer Sportveranstaltung in der freien Natur des Hochgebirges, die Sicherheit des Teilnehmers von seiner eigenen Fähigkeit abhängt, sich an die Bedingungen und Herausforderungen anzupassen. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, die ATB vollständig gelesen zu haben und sie zur Gänze zu respektieren, ebenso wie die unter Punkt 3.11 angeführten ethischen Grundsätze.

2.4. Medizinische Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur dann zulässig, wenn die angemeldete Person gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand für den von ihm oder ihr ausgewählten Wettbewerb hat. Insbesondere für die beiden längeren Wettbewerbe Marathon Trail 2 Summits und Trail Ultra 8 Summits empfiehlt der Veranstalter jedem Teilnehmer eine sportmedizinische Untersuchung zur Feststellung der Wettkampftauglichkeit, sofern sich der Teilnehmer noch nie einer solchen unterzogen und/oder Zweifel an seinem eigenen Gesundheits- und Trainingszustand hat.

Bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein hat jeder Teilnehmer den Wettbewerb auf eigene Initiative sofort abzubrechen.

Die Kosten etwaiger medizinischer Dienstleistungen, die im Zuge der Veranstaltung an der Strecke angeboten werden, und medizinischer Transporte (z.B. Rettungstransport in ein Krankenhaus) sowie etwaiger weiterer medizinischer Behandlungen sind von der teilnehmenden Person selbst zu tragen.

Es obliegt jedem Teilnehmer sich eigenständig im für die Veranstaltung notwendigen Ausmaß mit einer Kranken-, Unfall- oder Bergungs-/Rettungsversicherung zu versichern.

2.5. Medizinische Hilfe
Bei den verschiedenen Kontrollposten auf den Strecken und bei den Verpflegungs-/Labestationen werden Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters), Bergretter, medizinische Helfer und Ärzte vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Teilnehmer/Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme) meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Kontrollposten oder ruft die Notfallnummer der Veranstaltung an (ist auf der Startnummer und im Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, ersichtlich). Der Veranstalter, alle Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters), Bergretter, medizinische Helfer und Ärzte haben das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder offensichtlich körperlich und geistig geschwächte Teilnehmer, welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen. Kosten von solchen Evakuierungen (z.B. mit Helikopter) gehen zu Lasten der Teilnehmer, sofern eine Evakuierung durch den Fahrdienst des Veranstalters nicht möglich ist. Medizinische Helfer („Sanitätsdienst“) sind auf dem Streckenplan vermerkt, Bergretter sind auf der gesamten Strecke hauptsächlich an sehr ausgesetzten und exponierten Streckenabschnitten im Einsatz.

2.6. Hilfsmittel
Den Teilnehmenden ist die Verwendung von Fortbewegungsmitteln und/oder Sportgeräten, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden, Besucher oder Organisationskräfte der Veranstaltung gefährden sowie die Natur nachhaltig schädigen können, nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, E-Fahrräder, Hoverboards, Scooter, E-Scooter, Motorräder, E-Motorräder, Kinderwägen, sog. „Babyjogger“ (Laufkinderwägen) und Inline Skates. Ebenso ist die Begleitung von Teilnehmenden durch eben diese Fortbewegungsmittel nicht zulässig. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Das Mitführen von Tieren auf der Strecke ist für Teilnehmende untersagt.
Der Veranstalter sowie die mit Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragten Unternehmen und Organe sowie alle Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters) sind jederzeit befugt, Zuwiderhandelnde aus der Veranstaltung durch Abnahme der Startnummer auszuschließen und zu disqualifizieren.
Das Verbot zur Verwendung von Sportgeräten gilt ausdrücklich nicht für faltbare Trailrunning Stöcke und Trailrunning- bzw. Wanderrucksäcke. Nicht faltbare Stöcke aller Art sind dagegen ebenso verboten, weil sie ein Hindernis bei der Bewältigung der einfachen Kletterstellen im UIAA-Schwierigkeitsgrad I (=kein leichtes Gehgelände; die Hände sind zur Unterstützung des Gleichgewichts erforderlich), und auch ein Sicherheitsrisiko für genau an diesen Streckenabschnitten nachfolgende Trailrunner und Trailrunnerinnen darstellen können.

2.7. Maßnahmen des Veranstalters zur Gewährleistung der Sicherheit aller Teilnehmer
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters) ist unbedingt und jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber der teilnehmenden Person nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen alle Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters), Bergretter, medizinische Helfer („Sanitätsdienst“) und Ärzte sowie alle Mitglieder der örtlichen Feuerwehren, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der teilnehmenden Person dieser auch die Teilnahme oder Fortsetzung der Teilnahme an ihrem Wettbewerb untersagen können.

3.1. Wettbewerbe
Die detaillierten Streckenbeschreibungen mit Streckenverläufen und Höhenprofilen sowie Besonderheiten und Gefahrenstellen zu den fünf (5) Wettbewerben Sprint/Warm Up Trail, MARTINI SPORTSWEAR Short/Hike Trail 1 Summit, HOTEL ALPINA ½Marathon Trail 1 Summit, Marathon Trail 2 Summits und Trail Ultra 8 Summits sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

3.2. Startnummern
3.2.1. Abholung von Startnummern
Die Startnummer(n) muss/müssen von jedem Teilnehmer persönlich abgeholt werden und wird/werden nach Vorlage der per E-Mail versandten Anmeldebestätigung ausgehändigt. Die angemeldete Person hat keinen Anspruch auf Zusendung der Startnummer(n).

Die Startnummern können von den Teilnehmern ausschließlich am Freitag, den 12. Juli 2024 von 12:00 – 16:00 Uhr und von 19:00 – 20:30 Uhr sowie am Samstag, den 13. Juli 2024 von 03:30 – 09:30 Uhr im Tauernsaal im 1. Stock des Haus des Gastes vom TVB Obertauern, Pionierstraße 1, A-5562 Obertauern abgeholt werden.

3.2.2. Tragen der Startnummern während der Wettbewerbe & Zwischenzeiten
Während der Wettbewerbe sind die Startnummern gut sichtbar auf der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Die Teilnehmer sind für die korrekte Erfassung der Zwischenzeiten und der Gesamtzeit mitverantwortlich. Den zur Zeitnahme notwendigen Zeitnehmungschip, der als Startnummern-Transponder auf der Startnummernrückseite aufgeklebt ist, haben die Teilnehmer während des kompletten Wettkampfes zu tragen. Startnummern dürfen weder verkleinert noch anderweitig verändert werden.

Die Teilnehmer müssen in den von ihnen bestrittenen Wettbewerben alle vorgegebenen bzw. vorhandenen Zwischenzeitnahmen ordnungsgemäß passieren und sind dafür selbst verantwortlich! Sollten in der Gesamtwertung bei einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin eine Zwischenzeit oder mehrere Zwischenzeiten nicht registriert sein, kann dies die Disqualifikation zur Folge haben.

Die Zwischenzeitnahmen bei den fünf (5) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

3.2.3. Weitergabe von Startnummern
Mit der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass bereits ausgegebene Startnummern nicht an einen anderen Läufer oder eine andere Läuferin weitergeben werden. Der teilnehmenden Person ist bewusst, dass die Startnummer die einzige Identifizierungsmöglichkeit im Notfall ist.

Die Weitergabe von bereits ausgegebenen Startnummern sowie der Verkauf und der Handel mit Startplätzen und/oder Anmeldecodes für den OTS in veranstaltungsfremden Vertriebskanälen, insbesondere auf digitalen Marktplätzen im Internet (z.B. Willhaben, e-bay, Facebook, viagogo oder ähnlichen Plattformen) sind verboten. Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation der jeweiligen Teilnehmenden führen.

3.3. Streckenmarkierungen & Straßenverkehrsordnung (StVO)
3.3.1. Streckenmarkierungen laut iTRA Security Guideline
Die Strecken bzw. Trails der fünf (5) Trailrunning-Wettbewerbe werden vom Veranstalter und seinen Helfern (=Erfüllungsgehilfen) mit Sprays, Schildern, Bändern, Fähnchen und für die Dunkelheit auch mit reflektierenden Materialien (nur bei den ersten ca. 20km des Trail Ultra 8 Summits notwendig) markiert. Jeder Wettbewerb erhält dabei eine eigene Markierungsfarbe. Die Markierungen werden in den meisten Fällen als (Richtungs-)Pfeile angebracht. Insbesondere an neuralgischen Wegkreuzungen, bei denen mehrere Trailrunning-Wettbewerbe in unterschiedliche Richtungen abzweigen, und bei sehr ausgesetzten und exponierten Streckenabschnitten wird der Veranstalter zusätzlich Schilder und Warntafeln aufstellen.

Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecken bzw. Trails, die eine Orientierung im alpinen Gelände überflüssig machen würde, besteht seitens der Teilnehmer jedoch nicht. Insbesondere in der Dunkelheit (nur bei den ersten ca. 20km des Trail Ultra 8 Summits relevant), bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Markierungen von unbeteiligten Dritten entfernt werden, weshalb jeder Teilnehmer den Streckenplan mitführen muss.

Zusätzlich werden vom Veranstalter die GPX-Dateien zu jedem der fünf (5) Trailrunning-Wettbewerbe zum Download auf der Website www.trailrun-summit.com zur Verfügung gestellt.

Die Teilnehmer müssen zu ihrer eigenen Sicherheit und um nicht durch Abkürzungen disqualifiziert zu werden, den Streckenmarkierungen folgen! Neben den neuralgischen Wegkreuzungen werden auch an besonders unübersichtlichen Stellen zusätzlich Schilder mit (Richtungs-)Pfeilen angebracht. Die markierten Wege dürfen von den Teilnehmern nicht verlassen werden. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern umzukehren, für den Fall, dass sie für mehr als 1.000 m keine Markierung mehr sehen! Das Abkürzen und/oder Verlassen der markierten Strecken bzw. Trails ist nicht erlaubt und führt zur Disqualifikation. Ein eingehendes Studium der Streckenverläufe bzw. Trails durch alle Teilnehmer bereits vor der Anreise nach Obertauern ist deshalb unabdingbar!

3.3.2. Straßenverkehrsordnung (StVO)
Da es während des OTS keine Straßensperrungen geben wird, ist von allen Teilnehmern bei der Benutzung öffentlicher Straßen und Güterwege die allgemeine Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einzuhalten! Rechtlich sind alle Teilnehmer bzw. Trailrunner und Trailrunnerinnen Fußgängern gleichgestellt und müssen deshalb die StVO genauso beachten wie jeder andere Fußgänger auch.

Insbesondere bei Straßenquerungen und Straßenbenutzungen ist besondere Vorsicht durch die Teilnehmer geboten! Straßenquerungen sind grundsätzlich mit Ordnern und mobilen baulichen Hindernissen sowie Stoppschildern abgesichert und dürfen nur nach Freigabe durch die Ordner, welche allesamt Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, vorgenommen werden. Auch Straßenbenutzungen sind mit Ordnern, mobilen baulichen Hindernissen und/oder Pylonen abgesichert.

Zudem müssen die Teilnehmer auch auf Almen und bei Weidetieren besondere Vorsicht walten lassen. Sollten Weidetiere direkt auf den Strecken bzw. Trails liegen oder stehen, sind die Teilnehmer verpflichtet, diese mit ausreichendem Abstand zu umgehen. Dies gilt ganz besonders, wenn die Kühe in Begleitung von Kälbern sind! Sollten sich Weidetiere einem Teilnehmer nähern, so hat sich er oder sie auf sicheres Gelände zurückzuziehen! Jeder Teilnehmer sollte sich deshalb vorab mit den zehn (10) Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh, abrufbar auf der Website www.sichere-almen.at, vertraut machen.

3.4. Zeitnehmung
Die Zeitnehmung erfolgt mittels Zeitmesssystem des vom Veranstalter beauftragten Unternehmens TIME2WIN GmbH. Eigene Zeiterfassungsgeräte der Teilnehmer sind nicht zulässig. Der Zeitnehmungs-chip ist nach Maßgabe des Veranstalters während des kompletten Wettkampfes zu tragen. Ohne Chip gibt es keine Zeitnahme! Der Zeitnehmungschip ist ein Startnummern-Transponder, der auf die Startnummernrückseite geklebt wird. Eine Rückgabe der Startnummer mit dem Zeitnehmungschip ist nicht erforderlich!

3.5. Zeitlimits / Cut-Off-Zeiten & Aufgabe
3.5.1. Zeitlimit / Cut-Off-Zeiten
Für die Einhaltung der Zeitlimits / Cut-Off-Zeiten gilt Folgendes: Die Teilnehmer müssen die Kontrollstellen vor dem Zeitlimit erreicht haben. Teilnehmer, welche die Zeitlimits überschreiten, werden ausnahmslos aus dem Rennen genommen durch Abnahme der Startnummer durch den Veranstalter und dessen Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters) oder durch Bergretter, medizinische Helfer und Ärzte. Zeitmessung und Wertung sind dann nicht mehr möglich.

Der Fahrdienst des Veranstalters wird – sofern gerade Kapazitäten hierfür vorhanden sind – auf Wunsch des Teilnehmers, der gerade aus dem Wettkampf genommen wurde, den Teilnehmer oder die Teilnehmerin am nächsten mit dem jeweiligen Fahrzeug erreichbaren Treffpunkt abholen (gleicher Ablauf wie unter Punkt 3.5.2. beschrieben). Sollte eine Abholung nicht gewünscht sein, ist der Teilnehmer selbst für die Rückkehr zum Start- und Zielbereich, zu seiner Unterkunft oder zu seinem Auto, usw. verantwortlich.

Die Zeitlimits / Cut-Off-Zeiten bei den fünf (5) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

3.5.2. Aufgabe
Nach Aufgabe des Wettbewerbs ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich nach Möglichkeit beim nächsten Kontrollposten abzumelden oder die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer und im Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, ersichtlich) anzurufen und seine oder ihre Startnummer abzunehmen.

Außer bei Verletzung oder Erschöpfung darf ein Teilnehmer den Wettkampf nur an Kontrollstellen abbrechen. Die Abmeldung bei den Kontrollstellen oder im Start- und Zielbereich ist verpflichtend. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, haben allfällige Kosten eines Sucheinsatzes selbst zu tragen.

Der Fahrdienst des Veranstalters wird – sofern gerade Kapazitäten hierfür vorhanden sind – auf Wunsch des Teilnehmers, der den Wettkampf gerade abgebrochen hat, den Teilnehmer oder die Teilnehmerin am nächsten mit dem jeweiligen Fahrzeug erreichbaren Treffpunkt abholen. Sollte eine Abholung nicht gewünscht sein, ist der Teilnehmer selbst für die Rückkehr zum Start- und Zielbereich, zu seiner Unterkunft oder zu seinem Auto, usw. verantwortlich.

3.6. Verpflegung
Für jeden der fünf (5) Trailrunning-Wettbewerbe gilt die teilweise Autonomie. Die Anzahl der Verpflegungs-/Labestationen ist in den Höhenprofilen eingetragen. An den vorgesehenen Verpflegungs-/Labestationen gibt es Getränke und/oder Speisen, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungs-/Labestationen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungs-/Labestation bei sich hat.

Eine persönliche Betreuung der Teilnehmer durch Dritte ist ausschließlich bei den Verpflegungs-/Labestationen erlaubt. Es ist verboten, sich während des Laufes oder auch nur kurzzeitig von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen. Ein Begleiten ist nur in der unmittelbaren Nähe der Verpflegungs-/Labestationen erlaubt.

Vom Veranstalter sind ausreichend Verpflegungs-/Labestationen über die gesamte Wettkampfstrecke aller fünf (5) Trailrunning-Wettbewerbe vorgesehen. Die Anzahl und die Orte bzw. Lage der Verpflegungs-/Labestationen bei den fünf (5) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar. Nach dem Wettkampf wird allen Teilnehmern im Zielbereich Versorgung in Form von Getränken und Speisen angeboten.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, Müll (Verpackungen, Trinkflaschen etc.) nur unmittelbar bei den Verpflegungs-/Labestationen in den dafür vorgesehen Behältern zu entsorgen. Die Achtung der Umwelt und des alpinen Ökosystems ist extrem wichtig für die Legitimation und Durchführung von Trailrunning-Wettbewerben: Das Wegwerfen von Müll entlang der Strecken bzw. Trails ist deshalb streng untersagt und führt ausnahmslos zur Disqualifikation.

Vom Start weg mitgebrachte Gels und Riegel müssen deshalb mit der eigenen Startnummer gekennzeichnet sein! Dies wird auch bei der Ausrüstungskontrolle kontrolliert. Der Veranstalter stellt bei der Ausrüstungskontrolle Beschriftungsmaterial zur Verfügung.

3.7. Parken
Alle Teilnehmer können kostenfrei auf den sechs (6) Parkplätzen P1 Kehrkopf / Almrauschhütte, P2 Zehnerkar, P4 Sonnenlift, P5 Gamsleiten, P6 Plattenkar und P7 Schaidberg des Skigebiets Obertauern parken. Bis auf den Parkplatz P1 Kehrkopf / Almrauschhütte sind alle anderen Parkplätze max. 1,5km vom Start- und Zielbereich sowie vom gegenüberliegenden Haus des Gastes (Startnummernausgabe & Siegerehrungen) entfernt.

3.8. Sanitär & Kleiderdepot
Da es weder in Untertauern, Obertauern noch in Tweng öffentliche Duschmöglichkeiten gibt, stellt der Veranstalter zwei kombinierte Dusch- und WC-Container – einen (1) für die Männer mit zwei (2) Duschen, drei (3) Toiletten und zwei (2) Pissoirs und einen für die Frauen mit zwei (2) Duschen und drei (3) Toiletten – direkt im Start- und Zielbereich auf. Darüber hinaus können beide Geschlechter die WCs im Erdgeschoss des Haus des Gastes vom Tourismusverband (TVB) Obertauern, Pionierstraße 1, A-5562 Obertauern mitbenutzen. Diese sind fußläufig nur 150m vom Start- und Zielbereich entfernt. Im Tauernsaal des Haus des Gastes können sich die Teilnehmer zudem umziehen und auch ihre Kleidersäcke deponieren, wobei diese allerdings nicht überwacht werden können.

Aufgrund der eingeschränkten Duschmöglichkeiten empfiehlt der Veranstalter den Teilnehmern frühzeitig eine Übernachtung von Freitag, 12. – Sonntag, 14. Juli 2024 in den drei Orten Untertauern, Obertauern und Tweng zu buchen, um sich so in der jeweiligen Unterkunft umziehen und dort auch duschen zu können. Über den Reiter „Übernachtung“ auf der Website www.trailrun-summit.com gelangen alle Teilnehmer direkt zum Buchungsportal des TVB Obertauern.

3.9. Siegerehrungen
Alle Siegerehrungen finden auf der Bühne im Tauernsaal im 1. Stock des Haus des Gastes vom TVB Obertauern, Pionierstraße 1, A-5562 Obertauern statt.

3.10. Rettungsdienst
Vom Veranstalter sind ausreichend Rettungsposten über die gesamte Wettkampfstrecke der fünf (5) Trailrunning-Wettbewerbe vorgesehen. Der Rettungsdienst ist über die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer und im Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, ersichtlich) erreichbar.

3.11. Ethisches Verhalten
(Sportlich) faires Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und dem Veranstalter, den Helfern und Ordnern (= Erfüllungsgehilfen des Veranstalters), den Bergrettern, Feuerwehren, medizinischen Helfern und Ärzten, gegenüber der Polizei sowie allen anderen Personen entlang der Strecke, z.B. Wanderern und Zuschauern, wird bei der Teilnahme an der Veranstaltung vorausgesetzt. Beim Durchqueren von öffentlichen Wegen und Privatbesitz ist Ordnung zu halten und darf kein Müll weggeworfen werden. Bei unfairen Verhalten gegenüber dem gerade genannten Personenkreis, verweigerter Hilfeleistung bei Not anderer Teilnehmer und sonstiger Verunreinigung der Natur ist mit sofortiger Disqualifikation seitens des Veranstalters zu rechnen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Verletzten erste Hilfe zu leisten und den nächsten Kontrollposten zu informieren oder die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer und im Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, ersichtlich) anzurufen!

3.12. Fotoservice
Für alle Teilnehmer wird es einen Fotoservice geben. Wenige Tage nach der Veranstaltung werden aller persönlichen Fotos der Teilnehmer verfügbar sein.

4.1. Anmeldung
Für die Teilnahme an den fünf (5) Wettbewerben ist eine Anmeldung der Teilnehmer und Verarbeitung samt Speicherung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter oder von diesem beauftragten Dritten notwendig. Der Teilnehmer stimmt dieser Datenverarbeitung zu.
Anmeldungen zu den fünf (5) Wettbewerben sind im Vorfeld ausschließlich über das vom Veranstalter angebotene Online-Anmeldeportal der TIME2WIN GmbH möglich. Für die Online-Anmeldung gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIME2WIN GmbH, welche im Rahmen der Anmeldung elektronisch zum Download bereitstehen. Anmeldungen, die persönlich, per E-Mail, Post oder telefonisch abgegeben werden, nimmt der Veranstalter grundsätzlich nicht an.

Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt mit erfolgreicher Absendung des Online-Anmeldeformulars durch den Teilnehmer im Online-Anmeldeportal der TIME2WIN GmbH zustande. Mit dem Akzeptieren der ATB im Zuge der Online-Anmeldung wird das Regelwerk der Veranstaltung vollinhaltlich in ihrer letztgültigen Version akzeptiert.

Die Bezahlung der Nenngelder durch die Teilnehmer erfolgt über das Online-Anmeldeportal der TIME2WIN GmbH auf und für Rechnung des Veranstalters. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt vom Vertrag seitens der angemeldeten Person gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

Die Teilnehmerliste kann über das Online-Anmeldeportal der TIME2WIN GmbH eingesehen werden. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin muss die Startunterlagen persönlich abholen. Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigen Gründen Anmeldungen zurück zu weisen bzw. ein Startverbot zu erlassen.

Jeder Teilnehmer versichert, dass sein bei der Anmeldung angegebenes Geburtsjahr richtig ist und dass er seine Startnummer an keine andere Person weitergibt.

Der Anmeldeschluss ist am 12. Juli 2024 um 15:00 Uhr. Nachmeldungen vor Ort sind zunächst nicht vorgesehen.

4.2. Zahlungsbedingungen & Umbuchungen
Die Bezahlung der Nenngelder kann über die Online-Anmeldeplattform der TIME2WIN GmbH per Kreditkarte, Einziehung mit internationaler Bankverbindung SEPA-Lastschrift / IBAN und BIC oder anderen von der Online-Anmeldeplattform angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Zahlung werden grundsätzlich nicht angenommen. Die direkte Bezahlung der Nenngelder auf ein Bankkonto des Veranstalters ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bei der Anmeldung von minderjährigen Personen wird durch die Bezahlung der Nenngelder mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte und entsprechender elektronischer Bestätigung während der Anmeldung die Zustimmung zur Teilnahme der minderjährigen Person durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter bestätigt.

Bei Umbuchungen auf andere Wettbewerbe wird im Falle von „Downgrading“ das bereits bezahlte Nenngeld nicht refundiert, auch nicht anteilig. Ein „Downgrading“ auf einen anderen Wettbewerb ist ohne Bearbeitungsgebühr möglich, wenn die Änderung selbst über den Teilnehmer-Login bei der TIME2WIN GmbH durchgeführt wird. Im Falle von „Upgrading“ auf einen teureren Wettbewerb muss der Differenzbetrag auf das zum Zeitpunkt der Ummeldung gültige Nenngeld von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zusätzlich entrichtet werden. Ein „Upgrading“ auf einen anderen Wettbewerb ist allerdings nur gegen Bezahlung des Aufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro inkl. 20% USt. möglich. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der angemeldeten Person in Rechnung gestellt. Die Bestimmungen des Wechsels auf andere Wettbewerbe gelten nur für Wettbewerbe innerhalb der Veranstaltung.

Änderungen von Teilnehmerdaten oder Übertragungen auf andere Personen sind kostenlos, wenn die Änderung selbst über den Teilnehmer-Login bei der TIME2WIN GmbH durchgeführt wird.

Die jeweils gültigen Nenngelder der fünf (5) Wettbewerbe können der Website www.trailrun-summit.com entnommen werden.

4.3. Rücktritt und Rückerstattung der Nenngelder
Tritt ein Teilnehmer aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Veranstalters oder der mit der Organisation und Durchführung beauftragten Unternehmen liegen, nicht zu einem Wettbewerb an oder erklärt die Person vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngelder. Für einen solchen Fall empfiehlt der Veranstalter jeder teilnehmenden Person im Zuge der Anmeldung den Abschluss einer Start- und Nenngeldversicherung bei der GARANTA Versicherungs-AG, der Partnerin des OTS, siehe unter Punkt 4.7.

4.4. Nenngelder
Die Nenngelder zu den fünf (5) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

4.5. Leistungen
Die im Nenngeld inkludierten Leistungen bei allen fünf (5) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

4.6. Teilnehmerlimits
Begründet durch die Erstaustragung des OTS am 12. – 14. Juli 2024 wird es mit Ausnahme der auf 60 Frauen und 60 Männer begrenzten Teilnehmerzahl beim Sprint/Warm Up Trail 1,8km am Freitag, den 12. Juli 2024 bei den anderen vier (4) Wettbewerben am Samstag, den 13. Juli 2024 zunächst keine Teilnehmerlimits geben. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, zu einem ggf. späteren Zeitpunkt Teilnehmerlimits auch für diese Wettbewerbe festzulegen.

4.7. Versicherungen
4.7.1. GARANTA Start- und Nenngeldversicherung
Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung des Nenngeldes bei Unfall, schwerer Krankheit (ärztliches Zeugnis, das die Unfähigkeit zur Teilnahme am Wettkampf bestätigt) oder bei tragischen familiären Ereignissen. Die Rückerstattungsbedingungen sind den Angaben in den Versicherungsbedingungen der GARANTA Versicherungs-AG zu entnehmen. Bei der Online-Anmeldung zu jedem Wettbewerb bietet die TIME2WIN GmbH allen Teilnehmern die Möglichkeit, die kostenpflichtige GARANTA Start- und Nenngeldversicherung abzuschließen. Details dazu sind auf der Online-Anmeldeplattform elektronisch abrufbar. Die entsprechende Prämie wird von der TIME2WIN GmbH auf der Online-Anmeldeplattform verrechnet und direkt an die GARANTA Versicherungs-AG weitergeleitet. Die Meldung und Abwicklung von Versicherungsfällen erfolgt ausschließlich über die GARANTA Versicherungs-AG. Die Buchung der GARANTA Start- und Nenngeldversicherung ist nur bei gleichzeitiger und vollständiger Bezahlung des Nenngeldes im Rahmen der Online-Anmeldung möglich.

4.7.2. GARANTA Bergschutzversicherung
Der Veranstalter bietet zudem jedem Teilnehmer direkt auf der Online-Anmeldeplattform der TIME2WIN GmbH die Möglichkeit, bei der GARANTA Versicherungs-AG, der Partnerin des OTS, die GARANTA Bergschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt etwaige Bergungs-, Rettungs- und Krankentransportkosten bei Freizeitunfällen am Berg oder bei Bergnot. In diese Kategorie fällt auch die Teilnahme beim OTS! Detaillierte Informationen zum Versicherungsumfang finden Sie auf der Internetseite https://www.garanta.at/bergschutz/ und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Bergschutzversicherung der GARANTA Versicherungs-AG. Die entsprechende Prämie wird von der TIME2WIN GmbH auf der Online-Anmeldeplattform verrechnet und direkt an die GARANTA Versicherungs-AG weitergeleitet. Die Meldung und Abwicklung von Versicherungsfällen erfolgt ausschließlich über die GARANTA Versicherungs-AG. Die Buchung der GARANTA Bergschutzversicherung ist nur bei gleichzeitiger und vollständiger Bezahlung des Nenngeldes im Rahmen der Online-Anmeldung möglich. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern ausdrücklich, die GARANTA Bergschutzversicherung direkt bei der Online-Anmeldung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls oder bei Bergnot während des OTS bestmöglich abgesichert zu sein und in einem solchen Fall als Teilnehmer nicht auf den anfallenden Kosten sitzen zu bleiben.

4.7.3. Private Unfallversicherung
Der Veranstalter empfiehlt jedem Teilnehmer zudem den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die die finanziellen Aufwendungen infolge einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall absichert. Diese werden von der GARANTA Bergschutzversicherung nicht abgedeckt.

4.7.4. Private Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Diese deckt die finanziellen Folgen, die dem Veranstalter aus Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes bei der Organisation der Veranstaltung durch ihm und seine Helfer (=Erfüllungsgehilfen) entstehen können. Da darin mögliche Haftpflichtschäden bzw. Schadenersatzansprüche, die die Teilnehmer des OTS (=alle angemeldeten Trailrunnerinnen und Trailrunner mit Startnummer) während der Veranstaltung verursachen, nicht enthalten sind, empfiehlt der Veranstalter jedem Teilnehmer auch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, sofern dies ohnehin noch nicht geschehen ist.

Die Verpflichtung für die Teilnehmer, die Sicherheits- und Pflichtausrüstung mitzuführen, gilt für die vier (4) Wettbewerbe MARTINI SPORTSWEAR Short/Hike Trail 1 Summit, HOTEL ALPINA ½Marathon Trail 1 Summit, Marathon Trail 2 Summits und Trail Ultra 8 Summits und nicht für den Sprint/Warm Up Trail.

Für die vier (4) genannten Wettbewerbe gilt zudem die teilweise Autonomie. Es gibt die auf der Website www.trailrun-summit.com aufgeführten Verpflegungs-/Labestationen mit Getränken und Speisen, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungs-/Labestationen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungs-/Labestation bei sich hat.

Die vier (4) Wettbewerbe führen fast durchgehend durch hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, die Pflichtausrüstung mitzuführen (weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden). „Mitzuführen“ in diesem Fall bedeutet nicht, dass die Pflichtausrüstung bereits beim Start am Körper getragen, sondern nur, dass sie zumindest im Rucksack enthalten sein muss! 

Der Veranstalter wird im Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, bekannt geben, ob die Pflichtausrüstung „COLD/BAD“ oder „HOT/GOOD“ verpflichtend ist!

Die beiden Pflichtausrüstungen „COLD/BAD“ oder „HOT/GOOD“ zu den vier (4) Wettbewerben sind auf der Website www.trailrun-summit.com abrufbar.

Die Verwendung von faltbaren Trailrunning-Stöcken wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Nicht faltbare Stöcke aller Art sind dagegen verboten! Sofern faltbare Trailrunning-Stöcke verwendet werden, müssen diese vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden und dürfen nicht nach Belieben angenommen oder abgegeben werden.

Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind auch während der Wettbewerbe und im Ziel jederzeit möglich. Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung der Helfer (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters) nicht vorgewiesen werden, wird dem betroffenen Teilnehmer keine Startnummer ausgehändigt, ihm diese abgenommen oder er im Ziel nachträglich disqualifiziert und somit ist dessen Start bzw. eine Wertung nicht möglich. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes besteht in einem solchen Fall nicht.

Die Wertung erfolgt bei allen fünf (5) Wettbewerben Sprint/Warm Up Trail, MARTINI SPORTSWEAR Short/Hike Trail 1 Summit, HOTEL ALPINA ½Marathon Trail 1 Summit, Marathon Trail 2 Summits und Trail Ultra 8 Summits getrennt nach Männern und Frauen sowie als Gesamtwertung. Eine zusätzliche Unterteilung in Altersklassen wird beim OTS nicht vorgenommen.

Bei den beiden Siegerehrungen am Freitag- und Samstagabend werden jeweils die zeitschnellsten drei (3) Männer und Frauen pro Wettbewerb ausgezeichnet. Das Preisgeld ist bei den Männern und Frauen gleich hoch und beträgt für

  • Platz 1 bei den Männern und Frauen jeweils 100€,
  • Platz 2 bei den Männern und Frauen jeweils 75€,
  • Platz 3 bei den Männern und Frauen jeweils 50€.

Preise und Preisgelder, die nicht persönlich während der Siegerehrung abgeholt werden, verfallen.

Alle erfolgreichen Teilnehmer (=Finisher) erhalten zudem Finisher-Urkunden zum Download.

Die vorläufigen Resultate werden permanent im Online-Anmeldeportal der TIME2WIN GmbH veröffentlicht und aktualisiert.

Ein Protest gegen die Platzierung der Plätze 1 – 3 bei den Männern und Frauen bei jedem der fünf (5) Wettbewerbe muss bis spätestens 15 Minuten vor der Siegerehrung beim Race Director im Wettkampfbüro im 1. Stock des Haus des Gastes vom TVB Obertauern, Pionierstraße 1, A-5562 Obertauern eingebracht werden. Proteste gegen alle anderen Platzierungen oder Disqualifikationen müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ende der Wettbewerbe unter info@trailrun-summit.com eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Proteste können nicht mehr berücksichtigt werden.

7.1. Haftung
Der Veranstalter und seine Helfer (=Erfüllungsgehilfen) haften für Personen- und Sachschäden sowie jene Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, nur bei vorsätzlicher Verursachung und wenn sie auf das unmittelbare Handeln des Veranstalters und seiner Helfer (=Erfüllungsgehilfen), z.B. im Start- und Zielbereich, im Haus des Gastes oder bei den Verpflegungs-/Labestationen, zurückzuführen sind.

7.2. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am OTS, d.h. die Benutzung der ausgeschilderten und markierten Wege und Pfade (=Trails) der fünf (5) Wettbewerbe in der freien Natur des Hochgebirges außerhalb des Start- und Zielbereichs und der Verpflegungs-/Labestationen, erfolgt für alle Teilnehmer dagegen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Hier übernimmt der Veranstalter und seine Helfer (=Erfüllungsgehilfen) keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden sowie jene Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
Jeder Teilnehmer erkennt diesen Haftungsausschluss des Veranstalters und seiner Helfer (=Erfüllungsgehilfen) an und wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Veranstalters noch gegen die Gemeinden und Grundstückseigentümer, durch deren Gebiet die Streckenverläufe der fünf (5) Wettbewerbe führen, oder deren Vertreter, Schadenersatzansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme am OTS entstehen können.
Jeder Teilnehmer erklärt, dass er oder sie sich über die Streckenverläufe und Höhenprofile sowie Besonderheiten und Gefahrenstellen der Wettbewerbe, an denen er oder sie teilnimmt, auf der Website www.trailrun-summit.com informiert hat und das Race Briefing, welches alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vor der Veranstaltung erhalten werden, lesen oder sich ansehen wird und sich der Risiken für die eigene Gesundheit (siehe unter Punkt 2 dieser ATB „Teilnahmevoraussetzungen & Sicherheitsbestimmungen“), die mit seiner oder ihrer Teilnahme am OTS einhergehen, voll bewusst ist. Jeder Teilnehmer erklärt weiters, dass er oder sie für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die der teilnehmenden Person aus der Teilnahme am OTS entstehen können. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vor der Teilnahme an der Veranstaltung ärztlich überprüfen zu lassen.

Der Veranstalter übernimmt außerdem keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

8.1. Anpassung
8.1.1. Anpassung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt! Der Veranstalter behält sich jedoch zur Sicherheit aller Teilnehmer das Recht vor, die Streckenführungen der fünf (5) Wettbewerbe im Vorhinein oder auch während der bereits gestarteten Wettbewerbe abzuändern. Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter im Vorhinein oder auch während der bereits gestarteten Wettbewerbe jederzeit Änderungen bei den Streckenführungen der fünf (5) Wettbewerbe vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimits bzw. Cut-Off-Zeiten angepasst und/oder einzelne Wettbewerbe komplett gestrichen werden. Im letzteren Fall erhalten die von der Absage eines Wettbewerbs betroffenen Teilnehmer vom Veranstalter ersatzweise das Startrecht für einen anderen Wettbewerb. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung so weit wie möglich weitergeführt. Aufgrund Streckenkürzung oder -änderung sowie Übertragung des Startrechts auf einen anderen Wettbewerb ist die Rückerstattung von Nenngeldern an die Teilnehmer ausgeschlossen.

Bei sehr schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, Gewittergefahr, Hagel-, Sturm- oder Wind, etc.) und gleichzeitiger Aussicht auf baldige Wetterbesserung, kann der Veranstalter als weitere Möglichkeit die Startzeiten der fünf (5) Wettbewerbe auch um einige wenige Stunden nach hinten verschieben, wodurch sich die festgelegten Zielschluss-Zeiten dann aber nicht verändern.

8.1.2. Behördliche Reduktion der Teilnehmeranzahl
Sollte der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnungen, die er nicht zu vertreten hat, verpflichtet sein, nachträglich die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren oder Teilnehmerlimits einzuführen, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. Die von der (Teil-)Absage betroffenen Teilnehmenden werden dann umgehend informiert. Eine Rückerstattung der Nenngelder an die von der (Teil-)Absage betroffenen Teilnehmenden erfolgt dann nur, wenn die behördliche Anordnung 14 Tage vor dem ersten Wettkampftag, d.h. vor Freitag, den 28. Juni 2024 erfolgt ist.

8.2. Abbruch
Bei plötzlich eintretenden sehr schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, Gewittergefahr, Hagel-, Sturm- oder Wind, etc.) oder bei höherer Gewalt (Erdbeben, Terror, etc.) behält sich der Veranstalter aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Teilnehmer das Recht vor, die Veranstaltung und damit alle fünf (5) Wettbewerbe komplett abzubrechen und alle Teilnehmer mit seinem eigenen Fahrdienst und/oder den Fahrzeugen der Bergretter, medizinischen Helfer („Sanitätsdienst“) und Ärzte sowie der örtlichen Feuerwehren zu evakuieren. Aufgrund eines Wettkampfabbruches ist die Rückerstattung von Nenngeldern an die Teilnehmer ausgeschlossen.

8.3. Absage
Muss die Veranstaltung im Vorhinein oder kurz vor dem Start des ersten Wettbewerbes aufgrund unbeherrschbarer Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr, Hagel-, Sturm- oder Wind, etc.), bei höherer Gewalt (Erdbeben, Terror, etc.) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder zu geringer Teilnehmerzahlen durch den Veranstalter komplett abgesagt werden, so werden die vereinnahmten Nenngelder auf das Folgejahr 2025 fortgeschrieben. Folglich ist auch bei kompletter Absage der Veranstaltung die Rückerstattung von Nenngeldern an die Teilnehmer ausgeschlossen. Grund hierfür ist, dass der Veranstalter zusammen mit seinen Sponsoren und Partnern den OTS dauerhaft etablieren möchte und bei einer unvermeidbaren Absage der ersten Veranstaltung 2024 die Etablierung und Weiterführung des OTS in den Folgejahren aufgrund des finanziellen Schadens für den Veranstalter ansonsten nicht mehr möglich wäre.

9.1. Verstöße / Disqualifikation / Ausschluss / Startverbot
Bei Verstößen gegen diese ATB und/oder für den Fall, dass Anweisungen vom Veranstalter, von den Helfern (=Erfüllungsgehilfen des Veranstalters), Bergrettern, medizinischen Helfern („Sanitätsdienst“) und Ärzten sowie allen Mitgliedern der örtlichen Feuerwehren nicht Folge geleistet wird und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmenden gefährdet wird, kann der Veranstalter Teilnehmende von der Zeitnehmung oder vom dem betreffenden Wettbewerb ausschließen und/oder disqualifizieren. Dabei kann die Disqualifikation direkt entlang der Strecken oder Trails, im Ziel oder auch nachträglich bei Feststellung eines Vergehens erfolgen.

Als Verstöße, die den Ausschluss oder Disqualifikation von einem Wettbewerb begründen können, gelten unter anderem:

  • Schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten,
  • Anmeldung zu einem Wettbewerb trotz bereits abgelaufener oder einer noch immer gültigen Sperre durch einen nationalen Sportverband bzw. einer nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) oder WADA wegen eines Dopingvergehens,
  • Bestehen eines Verdachts auf Einnahme verbotener Substanzen zur Leistungssteigerung
    (Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, sind hier abrufbar: https://www.nada.at/de/medizin/medikamentenabfrage),
  • Unsportliches Verhalten bei anderen Lauf- oder Trail Running-Veranstaltungen
  • Verstoß gegen die nationalen und internationalen Regeln der Leichtathletik oder der Trailrunning-Verbände, bei denen die fünf (5) Wettbewerbe ggf. registriert und/oder genehmigt sind
  • Fehlende oder unzureichende Pflichtausrüstung,
  • die Weitergabe der persönlich zugeteilten Startnummer,
  • die Erschleichung bzw. Erwerb durch verbotenen Weiterverkauf und/oder die Veränderung der Startnummer,
  • die Unkenntlichmachung der Werbeaufdrucke auf der Startnummer,
  • grob unsportliches Verhalten,
  • Gefährdung anderer Teilnehmer,
  • Unterlassene Hilfeleistung,
  • wiederholte, unplausible Zwischenzeiten,
  • Überschreiten der Zeitlimits,
  • Absichtliches Abkürzen,
  • Wegwerfen von Müll entlang der Strecken bzw. Trails.

Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen ein Startverbot auch für die Zukunft auszusprechen. Sollte eine Person die Kriterien, die zu einem Verstoß oder einer Disqualifikation führen, erfüllen und sich in welcher Form auch immer zu einem der Wettbewerbe der Veranstaltung anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dieser Person und dem Veranstalter.

9.2. Dopingbestimmungen
Die Anti-Doping Reglements der International Association of Athletics Federations (IAAF), des ÖLV sowie der World Anti Doping Association (WADA) und der Nationalen Antidopingagentur (NADA) und die Anti-Doping-Bestimmungen des österreichischen Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007) und deren Umsetzung werden vollinhaltlich an-gewandt. Die entsprechenden Reglements können auf den jeweiligen Websites eingesehen werden. Teilnehmer, die an den Wettbewerben teilnehmen, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut zu machen.

Alle Teilnehmer akzeptieren mit ihrer Anmeldung nicht nur diese ATB, sondern auch den nachfolgenden Anti-Doping-Kodex.

Anti-Doping-Kodex
Für die Teilnahme ist die Erbringung von Wettkampfleistungen ohne unerlaubte Mittel und Maßnahmen Grundvoraussetzung. Aus diesem Grund wird folgender Anti-Doping-Kodex in die Teilnahmebedingungen aufgenommen:

  • Das Vortäuschen und Erschleichen von gemessenen Leistungen durch Doping, Medikamentenmissbrauch, Manipulation oder sonstigen rücksichtslosen und betrügerischen Verhaltensweisen lehne ich ab.
  • Ich verpflichte mich, zur Erbringung von sportlichen Leistungen keinerlei verbotene Substanzen zur Steigerung des körperlichen Leistungsvermögens zu mir zu nehmen (Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, sind hier abrufbar: https://www.nada.at/de/medizin/medikamentenabfrage).
  • Weiters garantiere ich, dass ich Medikamente nur bei Vorliegen einer medizinischen Indikation zu mir nehme und dabei achten werde, dass die mir verschriebenen Mittel zu meinem Selbstschutz nach Möglichkeit keine Substanzen aufweisen, die auf der internationalen Dopingliste stehen. Sollte für den Teilnehmer die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen können hier nachgelesen werden: https://www.nada.at/de/medizin/krankheit-oder-verletzung
  • Ich verpflichte mich, sofern ich nach Anti-Doping-Bestimmungen verurteilt werde, sämtliche Förderungen sowie Preis- und Sponsorengelder, die ich in den drei Jahren davor erhalten habe, entsprechend den Gebern zurückzuzahlen.
  • Ich stimme mit einer Teilnahme der Durchführung von Dopingtests zu und anerkenne die ÖLV-Richtlinien und Wettkampfbedingungen.

Mit der Anmeldung erkenne ich die oben genannten ATB und den Anti-Doping-Kodex an und erkläre damit mein Einverständnis. Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten gegeben.

10.1. Öffentliche Veranstaltungen / Fotos / Film- und Videoaufnahmen / Interviews
Der teilnehmenden Person ist bewusst, dass es sich bei den Wettbewerben des Veranstalters um öffentliche Veranstaltungen handelt und er oder sie daher als Person Subjekt von Bild- und Videoberichterstattung werden kann. Über die Bewerbe kann daher online im Internet und/oder sozialen Medien als auch offline in Funk, TV und Print berichtet werden. Der Veranstalter wird seine Veranstaltungen ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren.
Die teilnehmende Person kann vom Veranstalter selbst oder von ihm beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen vom Veranstalter kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken genutzt werden.

Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung, offline und online sowie in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und zu verwenden. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in einer Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Die teilnehmende Person verzichtet hierbei auf seine oder ihre Namensnennung.

10.2. Personenbezogene Daten
Die bei der Anmeldung von der teilnehmenden Person angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der teilnehmenden Person während der Wettbewerbe durch die medizinischen Helfer („Sanitätsdienst“), verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.

10.3. Weitergabe von Teilnahmedaten
Die gespeicherten personenbezogenen Daten jedes Teilnehmers werden vom Dienstleister der Online-Anmeldeplattform und der Zeitmessung, der TIME2WIN GmbH, an den Veranstalter zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung weitergegeben. Der Veranstalter wiederum kann die personenbezogenen Daten jedes Teilnehmers zu den nachfolgenden Zwecken Startnummerndruck, Erstellung der Start- und Ergebnislisten, Medaillengravur, T-Shirt Druck sowie Veröffentlichung dieser Listen auf www.trailrun-summit.com oder auch zu Zwecken der Werbung an andere Dienstleister oder Partner weitergeben. Mit der Anmeldung stimmt die teilnehmende Person einer Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten zu diesen Zwecken zu.

10.4. Weitergabe von Start- und Ergebnisdaten
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der teilnehmenden Person zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, tagesaktuellen Printmedien und Fernsehstationen auf Anfrage sowie im Internet) veröffentlicht; hierzu erteilt die teilnehmende Person die Zustimmung. Die teilnehmende Person stimmt auch zu, dass die Startnummer mit ihren persönlichen Daten versehen wird. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ein.

10.5. Weitergabe von Daten an nationale und internationale Leichtathletik- sowie Trail-, Mountain-, und Skyrunning-Verbände
Ausgewählte personenbezogene Daten (Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, Gesamt- und Geschlechtsergebnis der Wettbewerbe) von Teilnehmenden an den fünf (5) Wettbewerben, werden vom Veranstalter ggf. an nationale und internationale Leichtathletik- sowie Trail-, Mountain-, und Skyrunning-Verbände übermittelt, dort verarbeitet und veröffentlicht. Die teilnehmende Person kann die Einwilligung zu dieser Weitergabe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter schriftlich per E-Mail an info@trailrun-summit.com widerrufen.

10.6. Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen
Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen und Werbung durch den Veranstalter und seiner Partner per E-Mail und/oder Post einverstanden.

10.7. Daten aus Anfragen
Angaben aus Anfragen, die eine teilnehmende Person über das Kontaktformular auf www.trailrun-summit.com oder per E-Mail an info@trailrun-summit.com an den Veranstalter richtet, werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen beim Veranstalter gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Einwilligung der teilnehmenden Person weitergegeben.

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